Heizungstausch
Ich prüfe, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt, erstelle die Bestätigung zum Antrag und begleite die Umsetzung.
Ich bin Helmut Weber, unabhängiger Energieberater in Deggendorf und Niederbayern. Ich prüfe Ihr Gebäude, plane die sinnvollen Schritte und sorge dafür, dass Sie die Förderung von BAFA und KfW bekommen, die Ihnen zusteht.
Raus aus Öl oder Gas. Ich prüfe, ob Wärmepumpe oder Pellets zu Ihrem Haus passen, und begleite den KfW-Antrag.
Ich verkaufe keine Heizung und keine Dämmung. Ich bin auf Ihrer Seite: Ich sage Ihnen, was sich bei Ihrem Haus lohnt, und kümmere mich um die Förderung.
Ich prüfe, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt, erstelle die Bestätigung zum Antrag und begleite die Umsetzung.
Dach, Fassade, Fenster, Türen und Anlagentechnik gezielt verbessern.
Ihr ganzes Haus in einem Plan: Reihenfolge, Kosten und Förderung jedes Schritts.
Qualitätssicherung auf der Baustelle und alle Nachweise für KfW und BAFA (BzA, BnD).
Ökobilanz für Wohn- und Nichtwohngebäude, etwa für Nachhaltigkeits-Zertifizierungen.
Der iSFP ist die Planung. Die Maßnahmen setzen Fachbetriebe um, sie werden gesondert abgerechnet und gefördert.
Unverbindliche Schätzung nach den Förderbedingungen seit der BEG-Reform vom 21.07.2026. Die genaue Zahl rechne ich gerne mit Ihnen durch.
Gilt für Dämmung, Fenster, Außentüren, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und sommerlichen Wärmeschutz.
Förderstand 21.07.2026 Unverbindliche Näherung ohne Rechtsanspruch, ersetzt keine Förderberatung. Gilt für die erste Wohneinheit eines selbst genutzten Wohngebäudes. Für Mehrfamilienhäuser, vermietete Einheiten oder Worst-Performing-Buildings gelten andere Grenzen.
Fünf Schritte, ein Ansprechpartner. Die Reihenfolge ist wichtig: KfW und BAFA verlangen vor dem Antrag einen Vertrag mit dem Fachbetrieb, der eine Förderbedingung enthält. Gebaut wird erst nach der Zusage.
Kostenlos am Telefon: Was haben Sie vor, welche Förderung kommt infrage?
Ich nehme Ihr Gebäude auf, vom Keller bis zum Dach.
Heizungstausch, Einzelmaßnahme oder iSFP: der passende Weg mit Kosten und Förderung.
Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag. Sie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Dann stellen wir den Antrag.
Nach der Zusage: Baubegleitung und Nachweise, damit die Förderung ausgezahlt wird.
Unterschreiben Sie keinen Vertrag ohne Förderbedingung. Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Ich prüfe den Vertrag gern vorher.
„Ich zeige Ihnen technisch sinnvolle Lösungen, die Ihren Geldbeutel und die Umwelt entlasten.“
Nicht alles muss vorhanden sein. Je mehr da ist, desto genauer wird die Berechnung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an, das Erstgespräch ist kostenlos.
0991 / 2500548Steht Ihre Heizung ohnehin an, ist der Heizungstausch (KfW 458) der schnellste Weg. Wollen Sie gezielt Fassade, Dach, Fenster oder Anlagentechnik verbessern, sind Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM) richtig. Planen Sie mehrere Schritte über die Jahre, lohnt sich der iSFP: Er ordnet alles in die beste Reihenfolge und bringt zusätzlichen Förderbonus. Im Erstgespräch klären wir das kostenlos.
Nein. Heizungstausch und Einzelmaßnahmen sind auch ohne iSFP förderfähig. Mit iSFP steigen bei den BAFA-Einzelmaßnahmen jedoch die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit, und es gibt 5 Prozentpunkte Bonus auf den Anteil oberhalb von 30.000 €.
Nein. Der iSFP ist ausschließlich die strategische Planung Ihrer Sanierung. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, etwa Dämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch, erfolgt unabhängig davon durch Fachbetriebe und wird gesondert abgerechnet und gefördert. Ich unterstütze Sie auf Wunsch zusätzlich bei der Förderberatung für diese Maßnahmen.
Der Staat fördert die Erstellung eines iSFP mit bis zu 50 % der Beratungskosten (maximal 650 € bei 1–2 Wohneinheiten, 850 € ab 3 Wohneinheiten). Zudem sichert der Fahrplan Ihnen einen Bonus von 5 Prozentpunkten für spätere BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 gilt dieser Bonus nur noch für den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 €. Die Grundförderung von 15 % und die maximal förderfähigen Kosten (30.000 €, mit iSFP 60.000 € je Wohneinheit) bleiben unverändert.
Die Grundförderung bleibt bei 30 %, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 €. Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt: 40 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) bzw. 10 % (bis 50.000 €), zuzüglich Familienzuschlag von 10.000 € bei minderjährigen Kindern. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 % und nimmt ab Februar 2027 schrittweise weiter ab. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Ja, ich bin in ganz Niederbayern und in Teilen Oberbayerns tätig. Schwerpunkt sind Deggendorf und die umliegenden Landkreise wie Straubing-Bogen, Regen und Passau. Mehr dazu auf der Seite Über mich.
Nach dem Vor-Ort-Termin dauern Analyse und Erstellung in der Regel 2 bis 4 Wochen, je nach Gebäude und Auftragslage.
Ja. Ein erstes Informationsgespräch am Telefon oder per E-Mail ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären dabei, welche Förderungen für Ihr Projekt infrage kommen.